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Ratgeber für Freelancer

Freelancer, ANÜ oder Werkvertrag: die Vertragsformen im Überblick

Projekte im DACH-Raum werden auf freiberuflicher Basis als Dienstvertrag, als Werkvertrag oder in Arbeitnehmerüberlassung angeboten. Die Form entscheidet, wer Weisungen gibt, wie abgerechnet wird und wer Steuern und Sozialversicherung trägt. Hier das Wichtigste im Überblick.

Dienstvertrag, Werkvertrag und ANÜ im Vergleich

Freelancer (Dienstvertrag)WerkvertragArbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Was geschuldet istDie vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmtes ErgebnisEin konkretes Werk mit AbnahmeIhre Arbeitskraft, beim Kunden eingesetzt
Ihr StatusSelbstständig, Sie stellen RechnungenSelbstständig, Sie stellen RechnungenAngestellt beim Personaldienstleister
WeisungenKeine fachlichen Weisungen des Kunden zu Zeit, Ort und Art der ArbeitKeine, Sie organisieren das Werk selbstDer Kunde erteilt Weisungen wie einem eigenen Mitarbeiter
AbrechnungMeist nach Stunden oder Tagen, zuzüglich UmsatzsteuerMeist Festpreis oder nach MeilensteinenGehalt vom Personaldienstleister
HaftungFür sorgfältige ArbeitFür das Ergebnis, mit GewährleistungBeim Personaldienstleister und Kunden
SozialversicherungEigene Vorsorge, Risiko der Scheinselbstständigkeit prüfenEigene VorsorgeAbgeführt vom Personaldienstleister

Freelancer auf Basis eines Dienstvertrags

Die meisten Freelance-Projekte in IT, Beratung und Engineering laufen als Dienstvertrag: Sie bringen Ihre Expertise ein, rechnen nach Stunden oder Tagen ab und schulden sorgfältige Arbeit, aber keinen bestimmten Erfolg. Oft steht ein Projektvermittler dazwischen, mit dem Sie den Vertrag schließen, während der Vermittler einen Rahmenvertrag mit dem Endkunden hat. Achten Sie darauf, dass Sie im Projekt nicht wie ein Angestellter eingegliedert werden, sonst droht Scheinselbstständigkeit.

Werkvertrag

Beim Werkvertrag liefern Sie ein klar beschriebenes Ergebnis, etwa eine Software, eine Migration oder ein Konzept. Der Kunde nimmt das Werk ab, Sie haften für Mängel. Vergütet wird häufig ein Festpreis oder nach Meilensteinen. Das Risiko liegt stärker bei Ihnen, dafür sind Sie in der Organisation der Arbeit freier.

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

In der ANÜ sind Sie beim Personaldienstleister angestellt, der Sie an einen Kunden überlässt. Der Kunde erteilt Ihnen Weisungen, Sie erhalten ein Gehalt, Urlaub und Sozialversicherung wie ein Angestellter. Der Personaldienstleister braucht dafür eine Erlaubnis, und die Überlassung muss im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sein.

Österreich und Schweiz

In Österreich arbeiten Freelancer meist auf Basis eines Werkvertrags oder eines freien Dienstvertrags, und auch dort gibt es die Arbeitskräfteüberlassung über Personaldienstleister. In der Schweiz entscheidet die AHV-Ausgleichskasse, ob eine Tätigkeit als selbstständig gilt, und der Personalverleih ist bewilligungspflichtig. Prüfen Sie die Regeln des Landes, in dem Sie tätig sind.

Was passt zu Ihnen?

  • Dienstvertrag als Freelancer, wenn Sie selbstständig mehrere Kunden betreuen und nach Aufwand abrechnen wollen.
  • Werkvertrag, wenn Sie ein klar umrissenes Ergebnis liefern und das Risiko einschätzen können.
  • ANÜ, wenn Sie Projekterfahrung sammeln, aber angestellt und sozialversichert bleiben wollen.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre Situation von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Fachanwältin, einem Fachanwalt prüfen.

Gehalt in Stundensatz umrechnen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?

Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) schulden Sie die vereinbarte Tätigkeit, zum Beispiel Beratung oder Entwicklung nach Stunden. Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schulden Sie ein konkretes Ergebnis, das der Kunde abnimmt und für dessen Mängel Sie einstehen. Die meisten IT-Freelance-Projekte laufen als Dienstvertrag mit Abrechnung nach Stunden.

Was bedeutet ANÜ für Freelancer?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) werden Sie beim Personaldienstleister angestellt und arbeiten beim Kunden nach dessen Weisungen. Das ist kein Freelancing: Sie bekommen ein Gehalt, der Personaldienstleister führt Steuer und Sozialversicherung ab. Manche Vermittler bieten ein Projekt wahlweise auf freiberuflicher Basis oder in ANÜ an.

Wie lange darf eine Arbeitnehmerüberlassung dauern?

In Deutschland gilt nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz grundsätzlich eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten beim selben Kunden. Spätestens nach neun Monaten haben Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammmitarbeiter (Equal Pay), Tarifverträge können Abweichungen vorsehen.

Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer berechnen?

In Deutschland stellen Sie in der Regel 19 % Umsatzsteuer in Rechnung. Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung: Seit 2025 gilt sie, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet. Mit typischen Stundensätzen in IT-Projekten liegen Sie meist darüber.

Wie vergleiche ich ein Gehalt mit einem Stundensatz?

Rechnen Sie zum Gehalt die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und Ihre Kosten für Versicherungen und Verwaltung hinzu und teilen Sie das Ergebnis durch die Stunden, die Sie nach Urlaub, Feiertagen, Krankheit und Leerlauf tatsächlich abrechnen. Unser Stundensatz-Rechner übernimmt das für Sie.

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