Die Deutsche Rentenversicherung prüft das Gesamtbild der Tätigkeit. Kritisch wird es, wenn Sie über Monate fest im Team des Kunden arbeiten, dessen Arbeitszeiten und Prozesse übernehmen, keine eigenen Arbeitsmittel nutzen und dieselbe Arbeit erledigen wie angestellte Kollegen. Lange Projekte mit voller Auslastung beim selben Kunden sind daher nicht verboten, sollten aber bewusst gestaltet werden.
Sie oder Ihr Auftraggeber können bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, Ihren Erwerbsstatus verbindlich feststellen zu lassen. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit gestellt und später eine Beschäftigung festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Entscheidung. Bei einem Einsatz über einen Vermittler kann auch das Verhältnis zum Endkunden geprüft werden.
In Österreich ordnen Österreichische Gesundheitskasse und Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen eine Tätigkeit zu, und das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz ermöglicht eine Vorabprüfung. In der Schweiz entscheidet die AHV-Ausgleichskasse, ob Sie als selbstständig erwerbend gelten. Die Kriterien ähneln den deutschen: Weisungen, Eingliederung und unternehmerisches Risiko.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen auf Grundlage öffentlicher Quellen und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regeln können sich ändern: Lassen Sie konkrete Fälle von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeits- oder Sozialrecht prüfen.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständig ist, wer formal als Selbstständiger beauftragt wird, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitet, also weisungsgebunden und in die Organisation des Kunden eingegliedert (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung im Vertrag.
Welche Folgen hat Scheinselbstständigkeit?
Stellt die Deutsche Rentenversicherung eine Beschäftigung fest, muss der Auftraggeber die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, in der Regel für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz für bis zu 30 Jahre. Für den Freelancer kann sich der Status rückwirkend ändern, und laufende Projekte werden oft beendet.
Was ist das Statusfeststellungsverfahren?
Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich, ob eine selbstständige Tätigkeit oder eine Beschäftigung vorliegt. Seit 2022 entscheidet sie über den Erwerbsstatus, kann eine Prognose schon vor Projektbeginn abgeben und bei Einsätzen über einen Vermittler auch das Verhältnis zum Endkunden prüfen.
Bin ich mit nur einem Auftraggeber automatisch scheinselbstständig?
Nein. Ein einziger Auftraggeber ist ein Indiz, aber kein Beweis. Allerdings können Selbstständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, als arbeitnehmerähnliche Selbstständige rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).
Warum fragen Vermittler nach meiner Selbstständigkeit?
Weil das Risiko auch beim Vermittler und beim Endkunden liegt. Viele verlangen deshalb Nachweise wie mehrere Kunden, eine eigene Website, eine Berufshaftpflicht oder ein positives Statusfeststellungsverfahren und gestalten die Projekte so, dass keine Eingliederung entsteht.